UDKS Pilotvereinbarung ohne Entgelt Schweiz
Anbieterin: C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz; techsupport@cundw.ch.
Kundin: [Firma, Sitz und Geschäftsadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein]. Referenz: [UDKS-CH-G…-U…-P…].
Gesellschaft(en) und Nutzer: [Anzahl laut Anlage im Leitstand]. Key-User: [Name, E-Mail]. Geschäftsführung: [Name].
Servicestart: [Datum]. Pilot bis: [Datum].
Diese Vereinbarung gilt zusammen mit den AGB 1.2, der AVV Schweiz 1.0, der Leistungsbeschreibung und Servicevereinbarung 1.0 und der Vereinbarung «Schlüssel und Wiederherstellung» 1.0. Der Pilot nutzt reguläre Produktionszugänge und echte Daten; die vereinbarten Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen gelten vollständig und ohne Abstriche. Abweichend von den AGB schuldet die Kundin für die Dauer des Pilots kein Entgelt.
Inhaltsübersicht: 1 Zweck und Umfang · 2 Entgelt · 3 Mitwirkung und Rückmeldungen · 4 Störungen und Sicherheit · 5 Ende, Fortsetzung und Übergang · 6 Vertraulichkeit · 7 Annahme und Dokumentation.
1 Zweck, Umfang und Dauer
1.1 Die Kundin erprobt Dokumentlenkung, Freigabe, Kenntnisnahme, Aufbewahrung und Versand in ihren Arbeitsabläufen und gibt der Anbieterin Rückmeldungen aus dem Echtbetrieb. Der Pilot umfasst die im Kopf bezeichneten Gesellschaften und Nutzer vom Servicestart bis zum Datum «Pilot bis». Die Anbieterin legt den Pilot im Leitstand an; Umfang, Servicestart und Ende stehen in der Bestätigung «Ihr Pilot ist eingerichtet» und im Kundenkonto.
1.2 Gastzugänge für externe Empfänger richten sich nach den AGB. Zusätzliche Gesellschaften oder Nutzer vereinbaren die Parteien in Textform; die Anbieterin passt den Pilot im Leitstand an. Es gilt der vereinbarte verfügbare Leistungsumfang nach der Leistungsbeschreibung. Hinweise auf künftige Funktionen begründen keine vorgezogene Lieferung oder Terminpflicht.
2 Entgelt
2.1 Für die Dauer des Pilots schuldet die Kundin kein Entgelt: keine Einrichtungsgebühr, keine Grundgebühr, keine Nutzergebühr. Es werden keine Rechnungen gestellt. Die Einrichtung der bezeichneten Gesellschaften gilt mit dem Pilot als erbracht und wird bei einem späteren Übergang in den Regelvertrag (Ziffer 5.3) für diese Gesellschaften nicht nachbelastet.
2.2 Der Verzicht auf Entgelt hängt nicht davon ab, ob Rückmeldungen positiv ausfallen oder ob die Kundin nach dem Pilot fortsetzt. Zusatzleistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs (zum Beispiel Zusatzspeicher, Migrationsleistungen) sind nur gegen gesonderte Vereinbarung geschuldet.
3 Mitwirkung und Rückmeldungen
3.1 Die Kundin benennt den Key-User und eine erreichbare Ansprechperson, erfasst Gesellschaften und Personen in der Schaltzentrale des Kundenkontos, wirkt an Einrichtung und Selbstlernpfad mit und prüft, ob die vorgesehenen Daten und ihre Geheimhaltungspflichten für den Dienst geeignet sind. Die Geschäftsführung führt die kundenseitige Schlüssel-Zeremonie vor dem ersten echten Dokument durch.
3.2 Während des Pilots findet je Kalenderwoche ein Gespräch von 30 Minuten statt; den Termin vereinbaren die Ansprechpersonen. Der Key-User sammelt Rückmeldungen nach diesem Schema: Datum, Funktion und Rolle; erwartetes und tatsächliches Verhalten; reproduzierbare Schritte; Auswirkung und Dringlichkeit; bereinigter Nachweis; Bearbeitungsstand. In einer Woche ohne Befund genügt die entsprechende Mitteilung.
3.3 Rückmeldungen enthalten nur erforderliche Daten, keine privaten Schlüssel, Passphrasen oder unnötigen Dokumentinhalte. Die Anbieterin darf sachliche Anregungen zur Verbesserung des Dienstes verwenden. Kundenname, Logo und Kundendaten werden dadurch nicht für Werbung freigegeben; eine Nennung als Referenz bedarf gesonderter Zustimmung. Weitergehende Rechte an kundeneigenen Werken werden nicht übertragen.
4 Störungen und Sicherheit
4.1 Support, Verfügbarkeit und Gutschriften richten sich nach der Leistungsbeschreibung und Servicevereinbarung 1.0; mangels Entgelt entfallen Gutschriften, die übrigen Rechte bleiben. Der Key-User erreicht den Support unter techsupport@cundw.ch an Arbeitstagen 08–18 Uhr MEZ/MESZ; die Reaktionszeit beträgt einen Arbeitstag. Sicherheitsverletzungen werden nach AVV behandelt und nicht bis zum Wochengespräch zurückgestellt.
4.2 Bei erheblichen Störungen stimmen die Parteien Schutzmassnahmen und das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte und die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben erhalten. Der Pilot begründet keine verminderte Haftung gegenüber den AGB und keine Zusage eines bestandenen Sicherheits- oder Penetrationstests.
5 Ende, Fortsetzung und Übergang
5.1 Der Pilot endet am Datum «Pilot bis», ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Kundin kann ihn vorher jederzeit zum Ende eines Kalendermonats im Kundenkonto beenden; die Anbieterin bestätigt Eingang und Enddatum innerhalb eines Arbeitstags. Eine Verlängerung vereinbaren die Parteien in Textform; die Anbieterin trägt das neue Ende im Leitstand ein.
5.2 Spätestens zwei Wochen vor dem Ende besprechen die Parteien, ob die Kundin fortsetzt. Schweigen oder die Teilnahme an einem Rückmeldegespräch gilt nicht als Fortsetzung.
5.3 Übergang in den Regelvertrag. Möchte die Kundin fortsetzen, bestellt sie regulär über die Website der Anbieterin oder über den Bestell-Link des betreuenden Vertriebspartners zu den dann gültigen Preisen; der Nutzungsvertrag kommt nach den AGB zustande. Die im Pilot eingerichteten Gesellschaften, Konten, Berechtigungen, Dokumente und Nachweise werden ohne erneute Einrichtung übernommen; die Einrichtungsgebühr wird für diese Gesellschaften nicht berechnet (Ziffer 2.1). Für weitere Gesellschaften gelten die regulären Preise.
5.4 Ende ohne Übergang. Endet der Pilot ohne Übergang, bleibt der Bestand 30 Kalendertage exportierbar. Aktive Dienstdaten werden spätestens bis zum Ablauf des 35. Kalendertages, Sicherungskopien spätestens bis zum Ablauf des 60. Kalendertages nach dem Ende gelöscht; gesetzlich erforderliche, getrennte Aufbewahrung richtet sich nach AVV und AGB. Die Kundin exportiert rechtzeitig, prüft den Export und bewahrt die erforderlichen Schlüssel. Ihre eigenen Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen. Die Anbieterin bestätigt die ausgeführten Löschmassnahmen auf Wunsch.
6 Vertraulichkeit
6.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische Befunde, Zugangsinformationen und Geschäftsunterlagen vertraulich und verwenden sie nur zur Pilotdurchführung, Verbesserung und Fehlerbehebung. Die Pflicht wirkt nach dem Ende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
6.2 Ausgenommen sind rechtmässig bekannte, öffentlich zugängliche, rechtmässig von Dritten erhaltene oder unabhängig entwickelte Informationen. Gesetzliche Meldungen, Behördenkontakte und vertrauliche fachliche Beratung bleiben zulässig.
7 Annahme und Dokumentation
Umfang, Servicestart, Ende und der Verzicht auf Entgelt werden in der Bestätigung «Ihr Pilot ist eingerichtet» und im Kundenkonto übereinstimmend dokumentiert. Die vereinbarten Fassungen bleiben im Kundenkonto unter «Vertragsunterlagen» abrufbar. Im Übrigen gelten die AGB 1.2 einschliesslich Schweizer Recht und Gerichtsstand Zug, zwingende Vorschriften vorbehalten.
Anbieterin: [Name, Funktion, Datum, Unterschrift].
Kundin: [Name, Funktion, Datum, Unterschrift].