UDKS Leistungsbeschreibung und Servicevereinbarung Schweiz
Anbieterin: C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz; techsupport@cundw.ch.
Kundin: [Firma, Sitz, Geschäftsadresse]. Bestellung: [Referenz]. Servicestart: [Datum].
Diese Vereinbarung ergänzt die AGB 1.2 für Geschäftskundinnen mit Sitz in der Schweiz. Sie gilt, wenn sie bei Vertragsschluss oder später ausdrücklich vereinbart wird. Bestehende Ansprüche und bereits vereinbarte Funktionen, Termine und Kontingente werden dadurch nicht rückwirkend vermindert.
Inhaltsübersicht: 1 Leistung · 2 Einrichtung und Speicher · 3 Verfügbarkeit · 4 Wartung · 5 Support · 6 Gutschriften · 7 Sicherheit und Mitwirkung · 8 Export und Löschung · 9 Dokumentfassung und Annahme.
1 Leistung
1.1 UDKS ist ein browserbasierter Dienst zur Lenkung, Freigabe, Kenntnisnahme, Aufbewahrung und zum kontrollierten Versand von Dokumenten. Die Anwendung wird in der Schweizer Produktionsinstanz bei Exoscale, Zone Zürich, betrieben. Kundenkonto und Schaltzentrale befinden sich auf udks.cundw.ch, die Anwendung auf udks.ch.
1.2 Der Leistungsumfang dieser Fassung umfasst folgende Funktionen im eingerichteten Berechtigungsrahmen:
| Bereich | Leistung |
|---|---|
| Gesellschaften und Nutzer | Einrichtung von Gesellschaften, Nutzerkonten, Rollen, Zugriffsrahmen und Freigaberegeln; Einladungen und geführter Selbstlernpfad |
| Ablage | Hochladen verschlüsselter Dokumente, Kennzeichen, Dokumentarten und Schutzklassen; Ordner, Listen und Filter; Dokumentrevisionen und Arbeitsstände |
| Zusammenarbeit und Lenkung | Gemeinsame Bearbeitung von Textentwürfen im Browser, Arbeitsverlauf, Vorlage, Prüfung und Freigabe nach den eingerichteten Regeln |
| Versand und Kenntnisnahme | Versandmappen, zeitlich beschränkte Download-Links mit gesondertem Passwort, zugewiesene externe Empfänger und dokumentierte Kenntnisnahme |
| Nachweise | Protokollierung von Bearbeitungs- und Freigabeereignissen, filterbare Nachweisansicht und Prüfexport |
| Import und Export | Dokumentimport mit Zuordnung und Vorschau; Export des Kundenbestands und der zugehörigen verfügbaren Nachweise |
| Schlüssel | Lokale Nutzerdateien, Konto-Reset mit Nachversorgung durch berechtigte Nutzer sowie kundenseitige Escrow-Datei nach der Vereinbarung «Schlüssel und Wiederherstellung» 1.0 |
| Kundenkonto | Bestellungen, Rechnungen, Vertragsänderungen, Kündigung, Einrichtungsstand und Vertragsunterlagen |
1.3 Funktionen werden im Umfang der gebuchten Gesellschaften und Nutzer sowie der jeweiligen Zugriffsrechte bereitgestellt. Hinweise auf Weiterentwicklungen und ein Funktionsfahrplan dienen der Information. Sie begründen für Verträge unter dieser Fassung keine Liefer- oder Terminpflicht. Eine zusätzliche Funktion oder ein verbindlicher Liefertermin bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung. Bereits zuvor verbindlich vereinbarte Leistungszusagen bleiben bestehen.
2 Einrichtung und Speicherkontingente
2.1 Die Einrichtung umfasst die Einrichtung aus der Ferne, den digitalen Selbstlernpfad, die Schlüssel-Zeremonie mit der Geschäftsführung und die Einführungsunterlagen. Die Kundin ist innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Servicestart produktiv, sofern sie Teilnehmerliste, Zuständigkeiten, Termine und erforderliche Mitwirkungen rechtzeitig bereitstellt. Die Escrow-Einrichtung erfolgt vor dem ersten echten Dokument.
2.2 Für unter dieser Fassung neu vereinbarte Kontingente gelten zwei getrennte Grenzen: 1 TB Gesamtbestand je gebuchter Gesellschaft und innerhalb dieser Grenze 50 GB je gebuchtem Nutzer. Die Nutzerkontingente werden nicht zum Gesellschaftskontingent addiert. Eine ausdrücklich anders vereinbarte Kapazität geht vor. 1 TB entspricht 1 000 GB; 1 GB entspricht 1 000 000 000 Byte.
2.3 Gezählt wird der logische Bestand der verschlüsselten Dokumentinhalte einschliesslich Revisionen und Arbeitsständen. Eine technisch nur einmal gespeicherte identische Datei wird bei mehrfacher logischer Verwendung entsprechend mehrfach gezählt. Reine Betriebssicherungen und Metadaten werden nicht zusätzlich als Nutzerbestand angerechnet. Freigegebene Vernichtung entfernt den betreffenden Inhaltsbestand aus der Kontingentzählung.
2.4 Bei Erreichen von 80 % wird ein Kontingenthinweis angezeigt. Ein Schreibvorgang, der eine geltende Grenze überschreitet, wird abgewiesen; der vorhandene Bestand bleibt zugänglich. Erweiterungen werden vor Ausführung mit ihrer Preisfolge vereinbart. Eine Überschreitung löst keine automatische Zusatzrechnung aus. Gastzugänge für externe Empfänger sind gemäss AGB unbegrenzt und kostenlos.
3 Zielverfügbarkeit und Messung
3.1 Die Zielverfügbarkeit beträgt 99,5 % im Monatsmittel. Die nach Ziffer 4 zulässig ausgenommenen Wartungszeiten werden nicht mitgerechnet. Gesetzliche und vertragliche Rechte bei Nichterfüllung bleiben bestehen.
3.2 Messperiode ist der Kalendermonat in der Zeitzone Europe/Zurich; bei untermonatigem Vertragsbeginn oder -ende wird nur die geschuldete Betriebszeit berücksichtigt. Der technische Zustandsmonitor prüft in Intervallen von höchstens fünf Minuten. Anwendungs- und Störungsnachweise ergänzen den Monitor.
3.3 Die Kernleistung gilt als ausgefallen, soweit berechtigte Nutzer der betroffenen Kundin wegen einer dienstseitigen Störung wesentliche Funktionen wie Anmeldung, Abruf oder Ablage nicht verwenden können. Betroffene Zeiten und Gesellschaften werden dokumentiert. Ein erreichbarer Zustandsendpunkt allein belegt keine nutzbare Kernleistung. Reine Einschränkungen des Shops oder Kundenkontos werden gesondert ausgewiesen.
3.4 Für die Berechnung bezeichnet T die Minuten der Messperiode, W die zulässig ausgenommenen Wartungsminuten und A die übrigen Ausfallminuten:
Verfügbarkeit = 100 × (T − W − A) / (T − W).
Überschneidende Ausfälle werden einmal gezählt. Bei einem Nenner von null wird kein Monatswert ausgewiesen. Ausfallbeginn und -ende folgen den besten verfügbaren Zeitnachweisen, einschliesslich berechtigter Kundenbelege. Bei alleiniger Intervallmessung zählt der betroffene Messabschnitt als ausgefallen. Messlücken werden offengelegt und nicht automatisch als verfügbare Zeit gewertet.
3.5 Fehler ausschliesslich im Endgerät oder Anschluss der Kundin, welche die Anbieterin nicht verursacht hat, sind keine dienstseitigen Ausfälle. Fehler eingesetzter Dienstleister werden nicht pauschal ausgenommen. Die Anbieterin erstellt auf Verlangen einen Monatsbericht bis zum zehnten Arbeitstag des Folgemonats; bei späterem Verlangen innerhalb von zehn Arbeitstagen. Messbelege bleiben zwölf Monate verfügbar. Der Bericht nennt Zeitraum, Ausfälle, Wartung, Berechnung, Messlücken und wesentliche Ursachen.
4 Wartung
4.1 Reguläre Wartung erfolgt sonntags zwischen 00 und 04 Uhr Europe/Zurich. Die Anbieterin kündigt sie mindestens sieben Kalendertage vorher per E-Mail an den Key-User an; sobald das Kundenkonto Betriebsmeldungen anzeigt, zusätzlich dort. Pro Kalendermonat werden höchstens vier tatsächlich beeinträchtigte Stunden innerhalb angekündigter Fenster aus der Verfügbarkeitsmessung ausgenommen.
4.2 Dringende Sicherheitsmassnahmen sind auch ausserhalb dieser Fenster zulässig. Die Anbieterin informiert so früh wie möglich. Ungeplante, unangekündigte oder über den monatlichen Umfang hinausgehende Unterbrechungen zählen als Ausfall; ihre Bezeichnung als Wartung ändert dies nicht.
5 Support
5.1 Der Support erfolgt über den Key-User per E-Mail an techsupport@cundw.ch an Arbeitstagen von 08 bis 18 Uhr MEZ/MESZ. Arbeitstage sind Montag bis Freitag ausser gesetzlichen Feiertagen am Sitz Zug. Die Reaktionszeit beträgt einen Arbeitstag, entsprechend zehn innerhalb dieser Supportzeiten laufenden Stunden.
5.2 Die Reaktion umfasst eine qualifizierte erste Rückmeldung, Einordnung und den nächsten Schritt. Eine automatische Eingangsbestätigung genügt nicht. Die Reaktionszeit ist keine Behebungs- oder Wiederherstellungsfrist. Eine bestimmte maximale Datenverlustspanne wird nicht vereinbart.
| Klasse | Auswirkung | Bearbeitung |
|---|---|---|
| 1 Kritisch | Kernleistung ausgefallen oder erheblicher Sicherheitsverdacht | Vorrangige Prüfung; Schutzmassnahmen und nächster Status werden abgestimmt |
| 2 Erheblich | Wesentliche Funktion beeinträchtigt, eingeschränkte Weiterarbeit möglich | Einordnung, mögliche Umgehung und Vorgehen werden mitgeteilt |
| 3 Sonstiges | Einzelne Einschränkung oder allgemeine Anfrage | Bearbeitung nach Auswirkung und Eingangsfolge |
5.3 Für sämtliche Klassen gilt die Reaktionszeit nach Ziffer 5.1. Sicherheitsmeldungen nach der AVV und gesetzliche Meldepflichten gelten unabhängig von den Supportzeiten.
5.4 Störungen mit Nutzungsauswirkung werden dem Key-User per E-Mail mitgeteilt, soweit der Maildienst verfügbar ist; sobald das Kundenkonto Betriebsmeldungen anzeigt, zusätzlich dort. Die Kundin nennt Zeitpunkt, Funktion, betroffene Nutzer und bereinigte Fehlerangaben. Private Schlüssel, Passphrasen und unnötige Klartextinhalte werden nicht an den Support gesendet.
6 Gutschriften
6.1 Bei Unterschreiten der Zielverfügbarkeit erhält die Kundin folgende Gutschrift auf die laufende Nettomonatsgebühr des betroffenen Dienstumfangs:
| Erreichte Monatsverfügbarkeit | Gutschrift |
|---|---|
| Mindestens 99,5 % | 0 % |
| Unter 99,5 %, mindestens 99,0 % | 2 % |
| Unter 99,0 %, mindestens 98,0 % | 5 % |
| Unter 98,0 % | 10 % |
6.2 Bei Jahreszahlung ist die Monatsbasis ein Zwölftel der vereinbarten Jahresgebühr. Einrichtung und Steuern gehören nicht zur Berechnungsbasis. Es gilt ausschliesslich die höchste zutreffende Stufe, höchstens 10 % dieser Monatsbasis.
6.3 Die Gutschrift erfolgt nach Feststellung mit der nächsten Rechnung; bei Vertragsende wird sie binnen 30 Kalendertagen nach Feststellung ausgezahlt. Weitere gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben erhalten. Eine Anrechnung auf Ersatz desselben Schadens erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang. Es gelten die Haftungsregeln der AGB.
7 Sicherheit und Mitwirkung
7.1 Rollen, Massnahmen und Sicherheitsmeldungen richten sich nach der vereinbarten AVV Schweiz 1.0. Dokumentinhalte werden im Browser verschlüsselt; Konten-, Kontakt- und Metadaten sowie gewöhnliche Supportnachrichten sind davon zu unterscheiden. Die Kundin schützt ihre Endgeräte und verwahrt Schlüsseldateien und Passphrasen.
7.2 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Kundin bleiben bei ihr. UDKS unterstützt die Umsetzung; eine allgemeine regulatorische Eignung für jeden Einsatzfall wird nicht zugesagt. Die Anbieterin sagt keine Produktzertifizierung oder behördliche Prüfung von UDKS durch FINMA, BaFin oder BSI und keine allgemeine DORA-Konformität zu.
8 Export und Löschung
8.1 Die Anbieterin ermöglicht während der Vertragsdauer und während 30 Kalendertagen nach Vertragsende den vollständigen Export aller zu diesem Zeitpunkt noch vertraglich gespeicherten Dokumente und Versionen. Die Kundin erhält die Inhalte nach kundenseitiger Entschlüsselung im ursprünglichen Dateiformat. Zugehörige Metadaten und verfügbare Nachweise werden maschinenlesbar als JSON oder CSV mit den erforderlichen Zuordnungen zwischen Dokumenten, Versionen und Nachweisen sowie einer Prüfanleitung bereitgestellt. Bereits rechtmässig gelöschte Inhalte gehören nicht zum Exportumfang.
8.2 Auf Wunsch der Kundin kann die Übergabe verschlüsselt erfolgen, sofern ein ausserhalb von UDKS nutzbarer Entschlüsselungsweg mit den vorhandenen Kundenschlüsseln bestätigt ist. Die Anbieterin organisiert den Export einschliesslich der dafür erforderlichen angemessenen Unterstützung ohne Zusatzentgelt so, dass er vor Ablauf der 30-tägigen Exportphase abgeschlossen werden kann. Der Ablauf darf unterstützte manuelle Schritte enthalten; eine bestimmte vollautomatische Exportfunktion ist nicht vorausgesetzt. Die Anbieterin erhält dabei keine privaten Schlüssel oder Passphrasen. Die Kundin wirkt rechtzeitig mit, prüft Vollständigkeit und Nutzbarkeit und bewahrt ihre erforderlichen Entschlüsselungsmittel. Gesondert vereinbarte weitergehende Migrationsleistungen schränken diesen Exportanspruch nicht ein.
8.3 Nach Ablauf der Exportphase beendet die Anbieterin den regulären Zugriff und löscht die aktiven Dienstdaten spätestens bis zum Ablauf des 35. Kalendertages nach Vertragsende. Verbleibende Sicherungskopien werden spätestens bis zum Ablauf des 60. Kalendertages nach Vertragsende gelöscht. Bis dahin sind sie vom regulären Zugriff ausgeschlossen und dürfen nur zur Störungsbehebung verwendet werden. Nach einer Wiederherstellung sind bereits zur Löschung bestimmte Daten vor einer erneuten regulären Bereitstellung zu entfernen.
8.4 Rechtmässig erforderliche gesetzliche Aufbewahrungen werden nach Datenart, Grundlage und Dauer getrennt behandelt; die Anbieterin begrenzt Zugriff und Zweck. Die Löschbestätigung nennt auf Wunsch die ausgeführten Massnahmen und noch rechtmässig verbleibende Bestände. Die Fristen dieser Fassung gelten erst mit ihrer Vereinbarung; frühere günstigere vertragliche Ansprüche werden nicht rückwirkend vermindert.
9 Dokumentfassung und Annahme
Diese Vereinbarung wird mit der Bestellung bereitgestellt und mit der angenommenen Fassung in Bestellbestätigung und Kundenkonto zugeordnet. Individuelle Bestellangaben bestimmen Gesellschaften, Nutzer, Preise und Servicestart. Es gelten die AGB 1.2 einschliesslich Schweizer Recht und Gerichtsstand Zug unter Vorbehalt zwingender Vorschriften.
Annahme: [Bestellreferenz, Datum und elektronischer Annahmenachweis oder Unterschriften beider Parteien].